Tussi-Kissenschlacht am HB Zürich

Aus «20 Minuten» von heute (in der Zürcher Ausgabe auf S. 3 – hier online):

Gigantische Kissenschlacht beim Hauptbahnhof Zürich

In Zürich soll am Donnerstagabend eine monumentale Kissenschlacht stattfinden: Erwartet werden bis zu 800 Teilnehmer.

(…)

Damit die Schlacht friedlich bleibt, wurde ein strenges Regelwerk mit zehn Geboten ausgearbeitet: So ist es unter anderem untersagt, das Kissen mit schweren Objekten zu füllen…

Was? Wo bleibt denn da der Spass, wenn man keine schweren Objekte einfüllen kann??

Da ist die Kissenschlacht in Rostock doch irgendwie aus anderem Holz geschnitzt…

Aber mal im Ernst, den Spruch „Zwischen Helm und Nasenbein passt immer noch ein Pflasterstein“ (letzter Satz im SpOn-Artikel Randale spaltet Protestbewegung) finde ich nur widerlich und menschenverachtend. Ich bin eigentlich recht liberal, was Demonstrationsrechte angeht, und ich finde auch 12 Kilometer lange Zäune nicht toll (kostet übrigens 12 Millionen Euro, was die Grobofferte einfach macht, wenn man selbst mal etwas einzuzäunen hat).

Aber Bullenklatschen als Wochenendsport für aus ganz Europa anreisende Chaoten erst recht nicht. Wenn einer sowas sprayt, sympathisiere ich plötzlich mit Wolfgang Schäuble, weil er dann einfach recht hat.

9 Gedanken zu „Tussi-Kissenschlacht am HB Zürich“

  1. Mit Schäuble sympathisiert man aus Prinzip nie. Kann man ja gleich mit dem Fürst der Finsternis persönlich paktieren. Denn Schäuble fehlt es nicht nur an einem gesunden Bezug zur Realität, sondern auch an Augenmass.

    Man braucht keinen 12km-Zaun, wenn’s einer getan hätte, der 500m vom Tagungszentrum weg ist und dann vielleicht 2km lang wäre. Genauso braucht man keinen 20-km-Demonstrationssperrbezirk. Und dass man mit Kravallmachern fertig werden kann, ohne dass man die Grundrechte einschränkt, beweisst die Polizei von Zürich mehrmals im Jahr, die’s am 1. Mai auch nicht gerade mit einem Kindergeburtstag zu tun hat.

  2. Ach, der Fürst der Finsternis ist er doch nicht. In seiner ersten Amtsperiode als Innenminister fand ich ihn sogar recht gut.
    Ich glaub, als Innenminister wird man heute automatisch etwas paranoid. Wer hätte etwa Otto Schily zugetraut, dass er so hardlinermässig drauf kommt.

  3. Es würde sich nicht um die erste öffentliche Kissenschlacht handeln, Deine frühere Mitarbeiterin «shibby» stellte vor einiger Zeit ein entsprechendes Video online? und gab es nicht auch kurzzeitig einen Hype rund um «Flashmobs?

  4. Zum zweiten Thema:

    Aber Bullenklatschen als Wochenendsport für aus ganz Europa anreisende Chaoten erst recht nicht. Wenn einer sowas sprayt, sympathisiere ich plötzlich mit Wolfgang Schäuble, weil er dann einfach recht hat.

    Worin hat Wolfgang Schäuble Recht beziehungsweise worauf bezieht sich Deine plötzliche Sympathie für Wolfgang Schäuble?

  5. Darauf, dass Zaun und 12’000 Polizisten (nicht unbedingt Post öffnen) plötzlich ihre Berechtigung bekommen, wenn 2000 Chaoten deutlich sichtbar nur Randale wollen. Wenn nur friedliche „Globalisierungsgegner“ gekommen wären, könnte man sagen, da haben die staatlichen Stellen übertrieben.

    Und es soll mir keiner erzählen, die hätten nur randaliert, weil die Polizisten da standen. Es reist ja niemand aus Italien an, um dann unverrichteter Dinge wieder zu gehen, falls keine Polizei da ist.

  6. Aber mal im Ernst, den Spruch ?Zwischen Helm und Nasenbein passt immer noch ein Pflasterstein? (letzter Satz im SpOn-Artikel Randale spaltet Protestbewegung) finde ich nur widerlich und menschenverachtend.

    Ja, das sehe ich auch so, aber im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit setze ich mich dafür ein, dass jeder seine Meinung ? jede Meinung! ? frei äussern darf.

    Inwiefern die Randale in Rostock entstanden, kann ich nicht beurteilen. «Cui bono?» jedenfalls lässt viele Möglichkeiten offen.

    Nebenbei: Lesenswert in Sachen Medienkompetenz ist http://www.stefan-niggemeier.de/blog/chronologie-einer-falschmeldung/.

    Und nochmals nebenbei: Aufschlussreich in Sachen Bürgerrechte ist die Medienmitteilung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes zum Urteil im Zusammenhang mit Verbot des geplanten G8-Sternmarsches unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-064.

Kommentare sind geschlossen.