Torjägerkanonengravur

Die vom Sportmagazin „Kicker“ verliehene Torjägerkanone ist in ihrer militärischen Form ein schlimmer Anachronismus eine Institution seit 1966.

Bei ebay wird die von 2004 gerade versteigert (noch 5 Stunden, derzeit steht sie bei unglaublichen 450.000 Euro), was für viel Aufsehen in den deutschen Medien sorgt.

„Ex-Berater verhökert Ailtons Kanone“ oder ähnlich lauten die Überschriften, klingt von weitem, als sei da ein wieder mal ein gewissenloser Abzocker am Werk, der einen armen, nicht deutschsprechenden Brasilianer verarscht. Wenn man aber die Artikel liest, sieht es etwas anders aus: „Aber bezahlen kommt in seinem Wortschatz nicht vor“, meint der ehemalige Berater Werner Helleckes. Und: „Man muss realistisch sein. Ich will wenigstens das Fremdgeld zurück, das ich für ihn ausgelegt habe.“ Da habe ich dann plötzlich wieder eher Sympathien für den Berater. Wenn man als Dienstleister kein Geld für seine eigenen Leistungen kriegt, ist es schon ärgerlich genug. Aber wenn man für den Kunden Unteraufträge vergeben hat, die man bezahlen musste, und nicht mal diese Auslagen wieder bekommt, dann vergeht’s einem schnell. Ailton behauptet natürlich (via BILD) das Gegenteil, und eigentlich ist es mir auch egal.

Witzig dagegen finde ich die Nahansicht des auf die Kanone geschraubten Schilds, die man bei eBay sieht. Das Schild ist wohl auch seit 1966 unverändert und wird vermutlich von irgendeinem Pokalshop schräg gegenüber vom Olympia-Verlag in Nürnberg graviert. Wenn ich die Prozedur im Fernsehen sehe (immer am ersten Spieltag der Folgesaison, glaube ich), hätte ich mir das irgendwie wertiger vorgestellt, mehr so mit Lasergravur oder so.

Aber das Prinzip hält ja auch Sepp Blatter hoch: Von der Kreisklasse bis zum WM-Endspiel soll eigentlich alles überall gleich funktionieren (deswegen gibt es keine Fernsehurteile). Also wohl auch die Gravuren.

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Update zur e-Bay-Geschichte:

80 Minuten vor dem Ende hat die Internetplattform eBay die Auktion von Ailtons Torjägerkanone gestoppt. Zu diesem Zeitpunkt lag das Höchstgebot bei 600.000 Euro.

Details bei Spiegel Online.